Triftern

BY
Bayern Rottal-Inn PLZ 84371 5.407 Einwohner
Grundsteuer A 195 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 195 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -165 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09277149

Grundsteuer für Triftern berechnen
Auf einen Blick

So steht Triftern im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 195 % liegt Triftern auf Platz 1700 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Triftern liegt 83 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rottal-Inn

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rottal-Inn hat Triftern den 21.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 206 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 195 % gesunken (-165 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Triftern

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Triftern 195 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 83 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 117,00 € im Jahr bzw. 29,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 195 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 195 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Triftern.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Triftern

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 380 % 360 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 360 % 0 %
2025 195 % 195 % -165 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rottal-Inn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rottal-Inn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
14 Simbach a.Inn 10.311 210 % 2025
15 Bad Birnbach 5.829 200 % 2025
16 Ering 1.864 200 % 2025
17 Geratskirchen 856 200 % 2025
18 Johanniskirchen 2.310 200 % 2025
19 Julbach 2.306 200 % 2025
20 Zeilarn 2.121 200 % 2025
21 Triftern 5.407 195 % 2025
22 Malgersdorf 1.225 190 % 2025
23 Rimbach 927 190 % 2025
24 Arnstorf 6.523 180 % 2025
25 Dietersburg 2.980 180 % 2025
26 Wurmannsquick 3.390 180 % 2025
27 Hebertsfelden 3.622 170 % 2025
28 Bayerbach 1.662 165 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Triftern

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Triftern?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Triftern bei 195 %, für die Grundsteuer A bei 195 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Triftern hoch?

Mit 195 % liegt Triftern auf Platz 1700 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 17 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Triftern den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 195 % gesunken (-165 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Triftern?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

Grundsteuer für Triftern berechnen

Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 195 %.

Jetzt berechnen