Hebertsfelden

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Bayern Rottal-Inn PLZ 84332 3.622 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 170 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09277124

Grundsteuer für Hebertsfelden berechnen
Auf einen Blick

So steht Hebertsfelden im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 170 % liegt Hebertsfelden auf Platz 1890 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 6 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Hebertsfelden liegt 108 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rottal-Inn

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rottal-Inn hat Hebertsfelden den 27.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 206 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 170 % gesunken (-160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Hebertsfelden

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hebertsfelden 170 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 108 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 102,00 € im Jahr bzw. 25,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 170 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 170 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hebertsfelden.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hebertsfelden

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 330 % 0 %
2025 300 % 170 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rottal-Inn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rottal-Inn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Geratskirchen 856 200 % 2025
18 Johanniskirchen 2.310 200 % 2025
19 Julbach 2.306 200 % 2025
20 Zeilarn 2.121 200 % 2025
21 Triftern 5.407 195 % 2025
22 Malgersdorf 1.225 190 % 2025
23 Rimbach 927 190 % 2025
24 Arnstorf 6.523 180 % 2025
25 Dietersburg 2.980 180 % 2025
26 Wurmannsquick 3.390 180 % 2025
27 Hebertsfelden 3.622 170 % 2025
28 Bayerbach 1.662 165 % 2025
29 Egglham 2.242 145 % 2025
30 Mitterskirchen 2.196 140 % 2025
31 Postmünster 2.450 130 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hebertsfelden

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hebertsfelden?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hebertsfelden bei 170 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hebertsfelden hoch?

Mit 170 % liegt Hebertsfelden auf Platz 1890 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 6 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hebertsfelden den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 170 % gesunken (-160 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hebertsfelden?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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