Simbach a.Inn

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Bayern Rottal-Inn PLZ 84359 10.311 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 210 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09277145

Grundsteuer für Simbach a.Inn berechnen
Auf einen Blick

So steht Simbach a.Inn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 210 % liegt Simbach a.Inn auf Platz 1520 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 23 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Simbach a.Inn liegt 68 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rottal-Inn

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rottal-Inn hat Simbach a.Inn den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 206 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 210 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Simbach a.Inn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Simbach a.Inn 210 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 68 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 126,00 € im Jahr bzw. 31,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 210 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 210 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Simbach a.Inn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Simbach a.Inn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 350 % 210 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rottal-Inn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rottal-Inn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
7 Unterdietfurt 2.269 250 % 2025
8 Kirchdorf a.Inn 5.294 220 % 2025
9 Stubenberg 1.423 215 % 2025
10 Wittibreut 1.943 215 % 2025
11 Falkenberg 3.942 210 % 2025
12 Massing 4.027 210 % 2025
13 Reut 1.641 210 % 2025
14 Simbach a.Inn 10.311 210 % 2025
15 Bad Birnbach 5.829 200 % 2025
16 Ering 1.864 200 % 2025
17 Geratskirchen 856 200 % 2025
18 Johanniskirchen 2.310 200 % 2025
19 Julbach 2.306 200 % 2025
20 Zeilarn 2.121 200 % 2025
21 Triftern 5.407 195 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Simbach a.Inn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Simbach a.Inn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Simbach a.Inn bei 210 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Simbach a.Inn hoch?

Mit 210 % liegt Simbach a.Inn auf Platz 1520 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 23 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Simbach a.Inn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 210 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Simbach a.Inn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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