Taufkirchen (Vils)

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Bayern Erding PLZ 84416 10.705 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 380 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09177139

Grundsteuer für Taufkirchen (Vils) berechnen
Auf einen Blick

So steht Taufkirchen (Vils) im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 380 % liegt Taufkirchen (Vils) auf Platz 206 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Taufkirchen (Vils) liegt 102 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Erding

Von den 26 Gemeinden im Kreis Erding hat Taufkirchen (Vils) den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 365 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 380 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 320 %).

Rechenbeispiel für Taufkirchen (Vils)

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Taufkirchen (Vils) 380 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 102 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 228,00 € im Jahr bzw. 57,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 380 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Taufkirchen (Vils).

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Taufkirchen (Vils)

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 320 % –
2023 (vor der Reform) 380 % 380 % +60 %
2024 (vor der Reform) 380 % 380 % 0 %
2025 380 % 380 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Erding

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Erding

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
6 Kirchberg 1.163 440 % 2025
7 Buch a.Buchrain 1.637 400 % 2025
8 Finsing 4.713 400 % 2025
9 Steinkirchen 1.364 400 % 2025
10 Wartenberg 5.497 390 % 2025
11 Dorfen 14.727 380 % 2025
12 Pastetten 2.826 380 % 2025
13 Taufkirchen (Vils) 10.705 380 % 2025
14 Moosinning 6.064 370 % 2025
15 Walpertskirchen 2.175 370 % 2025
16 Berglern 2.915 360 % 2025
17 Fraunberg 3.896 350 % 2025
18 Inning a.Holz 1.560 350 % 2025
19 Langenpreising 2.884 330 % 2025
20 Bockhorn 4.062 300 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (26 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Taufkirchen (Vils)

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Taufkirchen (Vils)?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Taufkirchen (Vils) bei 380 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Taufkirchen (Vils) hoch?

Mit 380 % liegt Taufkirchen (Vils) auf Platz 206 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Taufkirchen (Vils) den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 380 % gestiegen (+60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2023 (vorher 320 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Taufkirchen (Vils)?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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