Steinberg am See

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Bayern Schwandorf PLZ 92449 1.927 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09376168

Grundsteuer für Steinberg am See berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinberg am See im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 250 % liegt Steinberg am See auf Platz 1136 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Steinberg am See liegt 28 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Schwandorf

Von den 33 Gemeinden im Kreis Schwandorf hat Steinberg am See den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 201 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 250 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Steinberg am See

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinberg am See 250 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 28 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 150,00 € im Jahr bzw. 37,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinberg am See.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinberg am See

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 400 % 250 % -80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schwandorf

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schwandorf

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Burglengenfeld 14.681 300 % 2025
2 Maxhütte-Haidhof 12.075 300 % 2025
3 Teublitz 8.114 270 % 2025
4 Neunburg vorm Wald 8.155 260 % 2025
5 Schwandorf, GKSt 29.836 250 % 2025
6 Steinberg am See 1.927 250 % 2025
7 Nabburg 6.256 240 % 2025
8 Wernberg-Köblitz 5.490 240 % 2025
9 Pfreimd 4.965 230 % 2025
10 Wackersdorf 5.379 225 % 2025
11 Altendorf 880 210 % 2025
12 Schwarzenfeld 6.262 210 % 2025
13 Nittenau 9.067 205 % 2025
14 Bodenwöhr 4.218 200 % 2025
15 Bruck i.d.OPf. 4.151 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (33 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinberg am See

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinberg am See?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinberg am See bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinberg am See hoch?

Mit 250 % liegt Steinberg am See auf Platz 1136 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinberg am See den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 250 % gesunken (-80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinberg am See?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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