Schwarzach b.Nabburg

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Bayern PLZ 92548 1.342 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 190 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09376162

Grundsteuer für Schwarzach b.Nabburg berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 190 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 190 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schwarzach b.Nabburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schwarzach b.Nabburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 %
2023 (vor der Reform) 370 % 350 % +40 %
2024 (vor der Reform) 370 % 350 % 0 %
2025 290 % 190 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Sachsenkam 1.342 310 % 2024
Bruck 1.341 330 % 2024
Fünfstetten 1.343 130 % 2025
Kirchdorf 1.344 180 % 2025
Oberreichenbach 1.346 260 % 2025
Holzgünz 1.346 310 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Schwarzach b.Nabburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwarzach b.Nabburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schwarzach b.Nabburg bei 190 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schwarzach b.Nabburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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