Schwarzach b.Nabburg

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Bayern Schwandorf PLZ 92548 1.367 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 190 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -160 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09376162

Grundsteuer für Schwarzach b.Nabburg berechnen
Auf einen Blick

So steht Schwarzach b.Nabburg im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 190 % liegt Schwarzach b.Nabburg auf Platz 1712 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Schwarzach b.Nabburg liegt 88 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Schwandorf

Von den 33 Gemeinden im Kreis Schwandorf hat Schwarzach b.Nabburg den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 201 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 190 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Schwarzach b.Nabburg

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schwarzach b.Nabburg 190 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 88 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 114,00 € im Jahr bzw. 28,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 190 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 190 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schwarzach b.Nabburg.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schwarzach b.Nabburg

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 350 % +40 %
2024 (vor der Reform) 370 % 350 % 0 %
2025 290 % 190 % -160 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schwandorf

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schwandorf

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
11 Altendorf 880 210 % 2025
12 Schwarzenfeld 6.262 210 % 2025
13 Nittenau 9.067 205 % 2025
14 Bodenwöhr 4.218 200 % 2025
15 Bruck i.d.OPf. 4.151 200 % 2025
16 Fensterbach 2.401 200 % 2025
17 Guteneck 816 200 % 2025
18 Schwarzach b.Nabburg 1.367 190 % 2025
19 Oberviechtach 4.908 185 % 2025
20 Schwarzhofen 1.364 185 % 2025
21 Dieterskirchen 987 180 % 2025
22 Trausnitz 883 180 % 2025
23 Winklarn 1.350 175 % 2025
24 Stadlern 534 170 % 2025
25 Stulln 1.705 170 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (33 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schwarzach b.Nabburg

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwarzach b.Nabburg?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schwarzach b.Nabburg bei 190 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schwarzach b.Nabburg hoch?

Mit 190 % liegt Schwarzach b.Nabburg auf Platz 1712 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schwarzach b.Nabburg den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 190 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schwarzach b.Nabburg?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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