Schwarzach a.Main

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Bayern Kitzingen PLZ 97359 3.659 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09675165

Grundsteuer für Schwarzach a.Main berechnen
Auf einen Blick

So steht Schwarzach a.Main im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Schwarzach a.Main auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Schwarzach a.Main liegt 58 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Kitzingen

Von den 31 Gemeinden im Kreis Kitzingen hat Schwarzach a.Main den 11.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 213 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 220 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 320 %).

Rechenbeispiel für Schwarzach a.Main

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Schwarzach a.Main 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 58 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Schwarzach a.Main.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Schwarzach a.Main

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 320 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 320 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 320 % 0 %
2025 300 % 220 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Kitzingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Kitzingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Nordheim a.Main 980 300 % 2025
5 Kitzingen, GKSt 23.028 280 % 2025
6 Sommerach 1.493 275 % 2025
7 Marktbreit 3.764 260 % 2025
8 Marktsteft 1.801 250 % 2025
9 Dettelbach 6.890 230 % 2025
10 Segnitz 803 230 % 2025
11 Schwarzach a.Main 3.659 220 % 2025
12 Prichsenstadt 2.989 205 % 2025
13 Markt Einersheim 1.221 200 % 2025
14 Martinsheim 1.013 200 % 2025
15 Seinsheim 1.046 200 % 2025
16 Sulzfeld a.Main 1.240 200 % 2025
17 Iphofen 4.822 190 % 2025
18 Mainbernheim 2.215 190 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Schwarzach a.Main

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwarzach a.Main?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Schwarzach a.Main bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Schwarzach a.Main hoch?

Mit 220 % liegt Schwarzach a.Main auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Schwarzach a.Main den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 220 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 320 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Schwarzach a.Main?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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