Pullach i.Isartal

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Bayern München PLZ 82049 8.545 Einwohner
Grundsteuer A 305 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 305 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09184139

Grundsteuer für Pullach i.Isartal berechnen
Auf einen Blick

So steht Pullach i.Isartal im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 305 % liegt Pullach i.Isartal auf Platz 754 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 63 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Pullach i.Isartal liegt 27 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis München

Von den 29 Gemeinden im Kreis München hat Pullach i.Isartal den 23.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 331 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 225 % auf 305 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 225 %).

Rechenbeispiel für Pullach i.Isartal

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pullach i.Isartal 305 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 27 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 183,00 € im Jahr bzw. 45,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 305 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 305 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pullach i.Isartal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pullach i.Isartal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 160 % 225 % –
2023 (vor der Reform) 160 % 225 % 0 %
2024 (vor der Reform) 160 % 225 % 0 %
2025 305 % 305 % +80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis München

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis München

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
15 Grünwald 11.175 310 % 2025
16 Hohenbrunn 8.951 310 % 2025
17 Höhenkirchen-Siegertsbrunn 11.043 310 % 2025
18 Oberhaching 13.231 310 % 2025
19 Oberschleißheim 11.926 310 % 2025
20 Putzbrunn 7.010 310 % 2025
21 Sauerlach 7.991 310 % 2025
22 Straßlach-Dingharting 3.250 310 % 2025
23 Pullach i.Isartal 8.545 305 % 2025
24 Brunnthal 5.500 300 % 2025
25 Unterhaching 26.611 300 % 2025
26 Ismaning 18.038 295 % 2025
27 Feldkirchen 7.720 280 % 2025
28 Gräfelfing 13.395 280 % 2025
29 Unterschleißheim 28.193 280 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Pullach i.Isartal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pullach i.Isartal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pullach i.Isartal bei 305 %, für die Grundsteuer A bei 305 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Pullach i.Isartal hoch?

Mit 305 % liegt Pullach i.Isartal auf Platz 754 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 63 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Pullach i.Isartal den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 225 % auf 305 % gestiegen (+80 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 225 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pullach i.Isartal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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