Pullach i.Isartal

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Bayern PLZ 82049 8.623 Einwohner
Grundsteuer A 305 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 305 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +80 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09184139

Grundsteuer für Pullach i.Isartal berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 305 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 305 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pullach i.Isartal.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pullach i.Isartal

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 160 % 225 %
2023 (vor der Reform) 160 % 225 % 0 %
2024 (vor der Reform) 160 % 225 % 0 %
2025 305 % 305 % +80 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Obernburg a.Main 8.590 330 % 2024
Volkach 8.584 355 % 2025
Schnaittach 8.571 247 % 2025
Tirschenreuth 8.550 270 % 2025
Furth im Wald 8.697 250 % 2025
Allersberg 8.523 350 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Pullach i.Isartal

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pullach i.Isartal?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pullach i.Isartal bei 305 %, für die Grundsteuer A bei 305 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pullach i.Isartal?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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