Polling

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Bayern PLZ 82398 3.621 Einwohner
Grundsteuer A 325 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 325 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09190142

Grundsteuer für Polling berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 325 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 325 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Polling.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Polling

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 300 %
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % +10 %
2024 (vor der Reform) 325 % 325 % +15 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Hebertsfelden 3.631 170 % 2025
Heiligenstadt i.OFr. 3.632 210 % 2025
Furth 3.609 300 % 2025
Obernzell 3.640 180 % 2025
Viereth-Trunstadt 3.640 220 % 2025
Kleinheubach 3.647 310 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Polling

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Polling?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Polling bei 325 %, für die Grundsteuer A bei 325 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Polling?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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