Pfarrkirchen

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Bayern Rottal-Inn PLZ 84347 12.842 Einwohner
Grundsteuer A 268 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 268 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -62 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09277138

Grundsteuer für Pfarrkirchen berechnen
Auf einen Blick

So steht Pfarrkirchen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 268 % liegt Pfarrkirchen auf Platz 1064 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Pfarrkirchen liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Rottal-Inn

Von den 31 Gemeinden im Kreis Rottal-Inn hat Pfarrkirchen den 3.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 206 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 268 % gesunken (-62 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Pfarrkirchen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pfarrkirchen 268 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 10 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 160,80 € im Jahr bzw. 40,20 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 268 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 268 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pfarrkirchen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pfarrkirchen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 268 % 268 % -62 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rottal-Inn

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rottal-Inn

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Eggenfelden 14.295 290 % 2025
2 Gangkofen 6.119 270 % 2025
3 Pfarrkirchen 12.842 268 % 2025
4 Roßbach 2.911 260 % 2025
5 Schönau 1.906 250 % 2025
6 Tann 3.805 250 % 2025
7 Unterdietfurt 2.269 250 % 2025
8 Kirchdorf a.Inn 5.294 220 % 2025
9 Stubenberg 1.423 215 % 2025
10 Wittibreut 1.943 215 % 2025
11 Falkenberg 3.942 210 % 2025
12 Massing 4.027 210 % 2025
13 Reut 1.641 210 % 2025
14 Simbach a.Inn 10.311 210 % 2025
15 Bad Birnbach 5.829 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (31 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Pfarrkirchen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pfarrkirchen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pfarrkirchen bei 268 %, für die Grundsteuer A bei 268 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Pfarrkirchen hoch?

Mit 268 % liegt Pfarrkirchen auf Platz 1064 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Pfarrkirchen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 268 % gesunken (-62 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pfarrkirchen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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