Grundsteuer-Hebesatz Petershausen
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Petershausen in Bayern.
Petershausen
BYBerechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰ | Nichtwohnen: 1,00 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09174136
Was bedeutet der Hebesatz von 430 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 430 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Petershausen.
Hebesatz-Entwicklung in Petershausen
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 390 % | 390 % | 0 % |
| 2025 | 520 % | 430 % | +40 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Zellingen | 6.376 | 300 % | 2025 |
| Dietfurt a.d.Altmühl | 6.394 | 230 % | 2025 |
| Weiler-Simmerberg | 6.364 | 390 % | 2024 |
| Eggolsheim | 6.408 | 305 % | 2025 |
| Uffenheim | 6.412 | 300 % | 2025 |
| Thannhausen | 6.413 | 340 % | 2024 |
Grundsteuer in Petershausen
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Petershausen?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Petershausen bei 430 %, für die Grundsteuer A bei 520 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Petershausen?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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