Ostheim v.d.Rhön

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Bayern Rhön-Grabfeld PLZ 97645 3.308 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09673153

Grundsteuer für Ostheim v.d.Rhön berechnen
Auf einen Blick

So steht Ostheim v.d.Rhön im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 300 % liegt Ostheim v.d.Rhön auf Platz 757 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Ostheim v.d.Rhön liegt 22 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rhön-Grabfeld

Von den 37 Gemeinden im Kreis Rhön-Grabfeld hat Ostheim v.d.Rhön den 10.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 247 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 300 % gesunken (-110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %).

Rechenbeispiel für Ostheim v.d.Rhön

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Ostheim v.d.Rhön 300 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 22 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 180,00 € im Jahr bzw. 45,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ostheim v.d.Rhön.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ostheim v.d.Rhön

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 410 % 410 % –
2023 (vor der Reform) 410 % 410 % 0 %
2024 (vor der Reform) 550 % 410 % 0 %
2025 350 % 300 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rhön-Grabfeld

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rhön-Grabfeld

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Rödelmaier 948 400 % 2025
5 Schönau a.d.Brend 1.199 400 % 2025
6 Niederlauer 1.652 360 % 2025
7 Unsleben 965 350 % 2025
8 Salz 2.278 340 % 2025
9 Bad Königshofen i.Grabfeld 5.917 310 % 2025
10 Hausen 687 300 % 2025
11 Ostheim v.d.Rhön 3.308 300 % 2025
12 Fladungen 2.064 290 % 2025
13 Bad Neustadt a.d.Saale 15.405 250 % 2025
14 Heustreu 1.263 250 % 2025
15 Nordheim v.d.Rhön 1.046 250 % 2025
16 Wollbach 1.404 250 % 2025
17 Mellrichstadt 5.458 230 % 2025
18 Sondheim v.d.Rhön 933 230 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (37 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Ostheim v.d.Rhön

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ostheim v.d.Rhön?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ostheim v.d.Rhön bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Ostheim v.d.Rhön hoch?

Mit 300 % liegt Ostheim v.d.Rhön auf Platz 757 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 57 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Ostheim v.d.Rhön den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 410 % auf 300 % gesunken (-110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 410 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ostheim v.d.Rhön?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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