Neuenmarkt

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Bayern PLZ 95339 2.959 Einwohner
Grundsteuer A 245 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 185 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -135 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09477143

Grundsteuer für Neuenmarkt berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 185 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 185 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuenmarkt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuenmarkt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 280 %
2023 (vor der Reform) 280 % 280 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 320 % +40 %
2025 245 % 185 % -135 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Berglern 2.959 360 % 2025
Sankt Oswald-Riedlhütte 2.956 190 % 2025
Fischen i.Allgäu 2.963 360 % 2024
Horgau 2.952 260 % 2025
Flintsbach a.Inn 2.952 320 % 2024
Sigmarszell 2.944 360 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuenmarkt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuenmarkt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuenmarkt bei 185 %, für die Grundsteuer A bei 245 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuenmarkt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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