Königsmoos

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Bayern Neuburg-Schrobenhausen PLZ 86669 4.931 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -90 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09185163

Grundsteuer für Königsmoos berechnen
Auf einen Blick

So steht Königsmoos im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Königsmoos auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Königsmoos liegt 58 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Von den 18 Gemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen hat Königsmoos den 14.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 286 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 220 % gesunken (-90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %).

Rechenbeispiel für Königsmoos

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Königsmoos 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 58 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Königsmoos.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Königsmoos

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 310 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 310 % 0 %
2025 310 % 220 % -90 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neuburg-Schrobenhausen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
4 Berg im Gau 1.401 350 % 2025
5 Brunnen 1.841 340 % 2025
6 Ehekirchen 3.674 320 % 2025
7 Rohrenfels 1.636 320 % 2025
8 Oberhausen 3.231 310 % 2025
9 Rennertshofen 4.835 300 % 2025
10 Neuburg a.d.Donau, GKSt 30.039 295 % 2025
11 Schrobenhausen 17.916 260 % 2025
12 Burgheim 4.656 250 % 2025
13 Karlshuld 5.972 250 % 2025
14 Aresing 3.099 220 % 2025
15 Karlskron 5.159 220 % 2025
16 Königsmoos 4.931 220 % 2025
17 Bergheim 2.029 170 % 2025
18 Weichering 2.395 150 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (18 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Königsmoos

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Königsmoos?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Königsmoos bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Königsmoos hoch?

Mit 220 % liegt Königsmoos auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Königsmoos den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 310 % auf 220 % gesunken (-90 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 310 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Königsmoos?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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