Hohenwart

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Bayern Pfaffenhofen a.d.Ilm PLZ 86558 4.886 Einwohner
Grundsteuer A 300 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09186128

Grundsteuer für Hohenwart berechnen
Auf einen Blick

So steht Hohenwart im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 250 % liegt Hohenwart auf Platz 1136 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Hohenwart liegt 28 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Von den 19 Gemeinden im Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat Hohenwart den 19.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 308 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 250 % gesunken (-110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Hohenwart

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hohenwart 250 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 28 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 150,00 € im Jahr bzw. 37,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hohenwart.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hohenwart

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 300 % 250 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
5 Pörnbach 2.215 320 % 2025
6 Schweitenkirchen 5.595 320 % 2025
7 Hettenshausen 2.139 310 % 2025
8 Manching 12.958 310 % 2025
9 Rohrbach 6.136 310 % 2025
10 Baar-Ebenhausen 5.554 300 % 2025
11 Geisenfeld 11.642 300 % 2025
12 Scheyern 4.883 300 % 2025
13 Vohburg a.d.Donau 8.828 300 % 2025
14 Wolnzach 11.520 300 % 2025
15 Ilmmünster 2.193 290 % 2025
16 Münchsmünster 3.264 290 % 2025
17 Ernsgaden 1.813 280 % 2025
18 Reichertshofen 8.134 270 % 2025
19 Hohenwart 4.886 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (19 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hohenwart

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hohenwart?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hohenwart bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 300 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hohenwart hoch?

Mit 250 % liegt Hohenwart auf Platz 1136 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 39 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hohenwart den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 250 % gesunken (-110 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hohenwart?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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