Hainsfarth

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Bayern PLZ 86744 1.425 Einwohner
Grundsteuer A 430 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 235 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -295 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09779154

Grundsteuer für Hainsfarth berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 235 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 235 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hainsfarth.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hainsfarth

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 550 % 530 %
2023 (vor der Reform) 550 % 530 % 0 %
2024 (vor der Reform) 550 % 530 % 0 %
2025 430 % 235 % -295 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Neunkirchen 1.425 360 % 2024
Oberschwarzach 1.425 200 % 2025
Stallwang 1.424 200 % 2025
Stubenberg 1.428 215 % 2025
Wollbach 1.428 250 % 2025
Biburg 1.420 350 % 2024

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Hainsfarth

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hainsfarth?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hainsfarth bei 235 %, für die Grundsteuer A bei 430 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hainsfarth?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 235 %.

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