Frankenwinheim

BY
Bayern Schweinfurt PLZ 97447 984 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 270 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -30 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09678130

Grundsteuer für Frankenwinheim berechnen
Auf einen Blick

So steht Frankenwinheim im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 270 % liegt Frankenwinheim auf Platz 1017 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Frankenwinheim liegt 8 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Schweinfurt

Von den 29 Gemeinden im Kreis Schweinfurt hat Frankenwinheim den 19.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 284 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 270 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %).

Rechenbeispiel für Frankenwinheim

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Frankenwinheim 270 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 8 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 162,00 € im Jahr bzw. 40,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 270 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 270 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Frankenwinheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Frankenwinheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 310 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 300 % 0 %
2025 310 % 270 % -30 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Schweinfurt

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Schweinfurt

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Stadtlauringen 4.145 310 % 2025
13 Waigolshausen 2.614 310 % 2025
14 Euerbach 2.850 300 % 2025
15 Üchtelhausen 3.736 300 % 2025
16 Wipfeld 963 300 % 2025
17 Gerolzhofen 6.771 290 % 2025
18 Röthlein 4.377 290 % 2025
19 Frankenwinheim 984 270 % 2025
20 Donnersdorf 1.948 250 % 2025
21 Gochsheim 6.082 250 % 2025
22 Wasserlosen 3.379 250 % 2025
23 Dingolshausen 1.328 230 % 2025
24 Grettstadt 4.315 230 % 2025
25 Kolitzheim 5.663 220 % 2025
26 Lülsfeld 758 220 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (29 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Frankenwinheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Frankenwinheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Frankenwinheim bei 270 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Frankenwinheim hoch?

Mit 270 % liegt Frankenwinheim auf Platz 1017 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 48 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Frankenwinheim den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 270 % gesunken (-30 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Frankenwinheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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