Eckersdorf

BY
Bayern Bayreuth PLZ 95488 5.047 Einwohner
Grundsteuer A 290 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 240 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09472131

Grundsteuer für Eckersdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Eckersdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 240 % liegt Eckersdorf auf Platz 1271 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 35 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Eckersdorf liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bayreuth

Von den 33 Gemeinden im Kreis Bayreuth hat Eckersdorf den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 237 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 240 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Eckersdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Eckersdorf 240 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 38 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 144,00 € im Jahr bzw. 36,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 240 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 240 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Eckersdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Eckersdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 290 % 240 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bayreuth

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bayreuth

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Glashütten 1.281 270 % 2025
10 Plech 1.333 270 % 2025
11 Warmensteinach 2.180 270 % 2025
12 Waischenfeld 2.955 265 % 2025
13 Hollfeld 4.769 260 % 2025
14 Seybothenreuth 1.258 260 % 2025
15 Mistelgau 3.830 250 % 2025
16 Eckersdorf 5.047 240 % 2025
17 Speichersdorf 5.901 240 % 2025
18 Gesees 1.258 220 % 2025
19 Emtmannsberg 979 219 % 2025
20 Haag 944 215 % 2025
21 Heinersreuth 3.703 215 % 2025
22 Gefrees 4.173 210 % 2025
23 Prebitz 949 205 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (33 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Eckersdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Eckersdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Eckersdorf bei 240 %, für die Grundsteuer A bei 290 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Eckersdorf hoch?

Mit 240 % liegt Eckersdorf auf Platz 1271 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 35 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Eckersdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 240 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Eckersdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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