Buxheim

BY
Bayern PLZ 87740 3.023 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 310 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09778123

Grundsteuer für Buxheim berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 310 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 310 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Buxheim.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Buxheim

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 310 %
2023 (vor der Reform) 320 % 310 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 310 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Bayern

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Marktleugast 3.024 210 % 2025
Hepberg 3.025 400 % 2024
Adelschlag 3.025 150 % 2025
Marquartstein 3.025 310 % 2024
Eitting 3.026 225 % 2025
Aidenbach 3.019 280 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Buxheim

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Buxheim?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Buxheim bei 310 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Buxheim?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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