Burghaslach

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Bayern Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim PLZ 96152 2.738 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Bayern: Flächenmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,70 ‰  |  Nichtwohnen: 1,00 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Jahresstand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09575116

Grundsteuer für Burghaslach berechnen
Auf einen Blick

So steht Burghaslach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt Burghaslach auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Bayern liegt bei 278 %, Burghaslach liegt 58 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Von den 38 Gemeinden im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim hat Burghaslach den 20.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 223 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 220 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Burghaslach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Burghaslach 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 278 €, also 58 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Flächenmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,70 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Burghaslach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Burghaslach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 360 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 360 % 0 %
2025 360 % 220 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
13 Dietersheim 2.143 250 % 2025
14 Hagenbüchach 1.652 250 % 2025
15 Ippesheim 1.109 250 % 2025
16 Trautskirchen 1.309 250 % 2025
17 Weigenheim 956 250 % 2025
18 Wilhelmsdorf 1.440 240 % 2025
19 Ergersheim 1.041 230 % 2025
20 Burghaslach 2.738 220 % 2025
21 Diespeck 3.702 220 % 2025
22 Marktbergel 1.646 210 % 2025
23 Gallmersgarten 736 200 % 2025
24 Markt Bibart 1.793 200 % 2025
25 Markt Nordheim 1.136 200 % 2025
26 Obernzenn 2.495 200 % 2025
27 Gutenstetten 1.289 180 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Burghaslach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Burghaslach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Burghaslach bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Burghaslach hoch?

Mit 220 % liegt Burghaslach auf Platz 1427 von 2056 Gemeinden in Bayern (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 27 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Burghaslach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 220 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Burghaslach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Bayern gilt das Flächenmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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