Wannweil

BW
Baden-Württemberg Reutlingen PLZ 72827 5.312 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 160 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -180 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08415080

Grundsteuer für Wannweil berechnen
Auf einen Blick

So steht Wannweil im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 160 % liegt Wannweil auf Platz 1012 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 7 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Wannweil liegt 163 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Reutlingen

Von den 26 Gemeinden im Kreis Reutlingen hat Wannweil den 26.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 318 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 160 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Wannweil

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Wannweil 160 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 163 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 96,00 € im Jahr bzw. 24,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 160 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 160 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Wannweil.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Wannweil

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2025 310 % 160 % -180 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Reutlingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Reutlingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Reutlingen 119.040 320 % 2025
13 Mehrstetten 1.507 305 % 2025
14 Hülben 3.174 300 % 2025
15 Pfullingen 20.032 300 % 2025
16 St. Johann 5.188 300 % 2025
17 Eningen unter Achalm 11.145 290 % 2025
18 Metzingen 23.305 285 % 2025
19 Dettingen an der Erms 10.018 270 % 2025
20 Sonnenbühl 6.955 240 % 2025
21 Grafenberg 2.649 220 % 2025
22 Lichtenstein 9.158 215 % 2025
23 Riederich 4.247 210 % 2025
24 Pliezhausen 9.837 200 % 2025
25 Walddorfhäslach 5.445 180 % 2025
26 Wannweil 5.312 160 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (26 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Wannweil

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Wannweil?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Wannweil bei 160 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Wannweil hoch?

Mit 160 % liegt Wannweil auf Platz 1012 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 7 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Wannweil den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 160 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Wannweil?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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