Lichtenstein

BW
Baden-Württemberg PLZ 72805 9.197 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 215 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -125 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08415092

Grundsteuer für Lichtenstein berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 215 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 215 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lichtenstein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lichtenstein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 340 %
2023 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 340 % 0 %
2025 390 % 215 % -125 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Ilvesheim 9.195 160 % 2025
Hilzingen 9.177 215 % 2025
Dornstadt 9.225 280 % 2025
Frickenhausen 9.151 210 % 2025
Dielheim 9.144 159 % 2025
Urbach 9.259 190 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lichtenstein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lichtenstein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lichtenstein bei 215 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lichtenstein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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