Überlingen

BW
Baden-Württemberg Bodenseekreis PLZ 88662 22.799 Einwohner
Grundsteuer A 350 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 144 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -301 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08435059

Grundsteuer für Überlingen berechnen
Auf einen Blick

So steht Überlingen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 144 % liegt Überlingen auf Platz 1053 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 4 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Überlingen liegt 179 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Bodenseekreis

Von den 23 Gemeinden im Kreis Bodenseekreis hat Überlingen den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 189 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 445 % auf 144 % gesunken (-301 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 445 %).

Rechenbeispiel für Überlingen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Überlingen 144 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 179 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 86,40 € im Jahr bzw. 21,60 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 144 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 144 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Überlingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Überlingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 445 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 445 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 445 % 0 %
2025 350 % 144 % -301 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Bodenseekreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Bodenseekreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Frickingen 3.106 210 % 2025
10 Meckenbeuren 13.717 200 % 2025
11 Tettnang 20.522 200 % 2025
12 Kressbronn am Bodensee 8.769 195 % 2025
13 Immenstaad am Bodensee 6.434 185 % 2025
14 Salem 12.252 185 % 2025
15 Oberteuringen 5.056 175 % 2025
16 Stetten 984 152 % 2025
17 Meersburg 6.019 150 % 2025
18 Daisendorf 1.546 144 % 2025
19 Überlingen 22.799 144 % 2025
20 Uhldingen-Mühlhofen 8.099 140 % 2025
21 Hagnau am Bodensee 1.388 135 % 2025
22 Langenargen 7.708 110 % 2025
23 Sipplingen 2.047 106 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (23 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Überlingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Überlingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Überlingen bei 144 %, für die Grundsteuer A bei 350 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Überlingen hoch?

Mit 144 % liegt Überlingen auf Platz 1053 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 4 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Überlingen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 445 % auf 144 % gesunken (-301 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 445 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Überlingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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