Steinhausen an der Rottum

BW
Baden-Württemberg Biberach PLZ 88416 2.216 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08426113

Grundsteuer für Steinhausen an der Rottum berechnen
Auf einen Blick

So steht Steinhausen an der Rottum im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 300 % liegt Steinhausen an der Rottum auf Platz 509 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Steinhausen an der Rottum liegt 23 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Biberach

Von den 45 Gemeinden im Kreis Biberach hat Steinhausen an der Rottum den 18.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 303 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Steinhausen an der Rottum unverändert geblieben.

Rechenbeispiel für Steinhausen an der Rottum

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Steinhausen an der Rottum 300 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 23 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 180,00 € im Jahr bzw. 45,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Steinhausen an der Rottum.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Steinhausen an der Rottum

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2025 450 % 300 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Biberach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Biberach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Alleshausen 538 305 % 2025
18 Eberhardzell 4.555 300 % 2024
19 Erlenmoos 1.821 300 % 2025
20 Kirchdorf an der Iller 4.038 300 % 2024
21 Laupheim 22.836 300 % 2025
22 Maselheim 4.702 300 % 2025
23 Mietingen 4.758 300 % 2024
24 Steinhausen an der Rottum 2.216 300 % 2025
25 Bad Schussenried 9.012 295 % 2025
26 Mittelbiberach 4.450 295 % 2025
27 Erolzheim 3.377 290 % 2025
28 Rot an der Rot 4.533 290 % 2025
29 Wain 1.664 290 % 2025
30 Tiefenbach 544 285 % 2025
31 Allmannsweiler 324 280 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (45 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Steinhausen an der Rottum

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Steinhausen an der Rottum?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Steinhausen an der Rottum bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Steinhausen an der Rottum hoch?

Mit 300 % liegt Steinhausen an der Rottum auf Platz 509 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Steinhausen an der Rottum den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B in Steinhausen an der Rottum unverändert geblieben. Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Steinhausen an der Rottum?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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