Allmannsweiler

BW
Baden-Württemberg Biberach PLZ 88348 324 Einwohner
Grundsteuer A 340 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 280 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -20 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08426006

Grundsteuer für Allmannsweiler berechnen
Auf einen Blick

So steht Allmannsweiler im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 280 % liegt Allmannsweiler auf Platz 587 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 45 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Allmannsweiler liegt 43 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Biberach

Von den 45 Gemeinden im Kreis Biberach hat Allmannsweiler den 31.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 303 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 280 % gesunken (-20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %).

Rechenbeispiel für Allmannsweiler

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Allmannsweiler 280 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 43 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 168,00 € im Jahr bzw. 42,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Allmannsweiler.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Allmannsweiler

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 340 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 340 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 340 % 300 % 0 %
2025 340 % 280 % -20 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Biberach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Biberach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
24 Steinhausen an der Rottum 2.216 300 % 2025
25 Bad Schussenried 9.012 295 % 2025
26 Mittelbiberach 4.450 295 % 2025
27 Erolzheim 3.377 290 % 2025
28 Rot an der Rot 4.533 290 % 2025
29 Wain 1.664 290 % 2025
30 Tiefenbach 544 285 % 2025
31 Allmannsweiler 324 280 % 2025
32 Seekirch 288 280 % 2025
33 Warthausen 5.337 280 % 2025
34 Biberach an der Riß 34.275 275 % 2024
35 Dürnau 486 265 % 2025
36 Kirchberg an der Iller 2.218 265 % 2025
37 Oggelshausen 924 260 % 2025
38 Achstetten 5.258 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (45 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Allmannsweiler

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Allmannsweiler?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Allmannsweiler bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 340 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Allmannsweiler hoch?

Mit 280 % liegt Allmannsweiler auf Platz 587 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 45 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Allmannsweiler den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 280 % gesunken (-20 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Allmannsweiler?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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