Stegen

BW
Baden-Württemberg Breisgau-Hochschwarzwald PLZ 79252 4.490 Einwohner
Grundsteuer A 420 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 185 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -185 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08315109

Grundsteuer für Stegen berechnen
Auf einen Blick

So steht Stegen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 185 % liegt Stegen auf Platz 937 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Stegen liegt 138 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Von den 50 Gemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald hat Stegen den 36.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 240 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 185 % gesunken (-185 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Stegen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Stegen 185 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 138 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 111,00 € im Jahr bzw. 27,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 185 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 185 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Stegen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Stegen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 370 % –
2023 (vor der Reform) 300 % 370 % 0 %
2024 (vor der Reform) 300 % 370 % 0 %
2025 420 % 185 % -185 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
30 Bad Krozingen 21.620 200 % 2025
31 Gundelfingen 12.146 200 % 2025
32 Heitersheim 6.598 200 % 2025
33 March 9.337 200 % 2025
34 Eichstetten am Kaiserstuhl 3.757 195 % 2025
35 Horben 1.202 195 % 2025
36 Auggen 2.794 185 % 2025
37 Stegen 4.490 185 % 2025
38 Münstertal/Schwarzwald 5.022 180 % 2025
39 Gottenheim 3.173 170 % 2025
40 Hartheim am Rhein 4.932 165 % 2025
41 Buggingen 4.439 163 % 2025
42 Eschbach 2.464 156 % 2025
43 Au 1.497 155 % 2025
44 Bollschweil 2.351 155 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Stegen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stegen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Stegen bei 185 %, für die Grundsteuer A bei 420 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Stegen hoch?

Mit 185 % liegt Stegen auf Platz 937 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 14 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Stegen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 370 % auf 185 % gesunken (-185 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Stegen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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