Starzach

BW
Baden-Württemberg PLZ 72181 4.394 Einwohner
Grundsteuer A 410 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 550 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude)

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2024  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08416050

Grundsteuer für Starzach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 550 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 550 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Starzach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Starzach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 410 % 470 %
2023 (vor der Reform) 410 % 550 % +80 %
2024 (vor der Reform) 410 % 550 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Dischingen 4.404 480 % 2025
Nehren 4.408 215 % 2025
Berg 4.409 166 % 2025
Stegen 4.411 185 % 2025
Maulburg 4.376 305 % 2025
Schönau 4.369 475 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Starzach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Starzach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Starzach bei 550 %, für die Grundsteuer A bei 410 % (Stand 2024).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Starzach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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