St. Märgen

BW
Baden-Württemberg Breisgau-Hochschwarzwald PLZ 79274 1.958 Einwohner
Grundsteuer A 450 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 220 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -120 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08315094

Grundsteuer für St. Märgen berechnen
Auf einen Blick

So steht St. Märgen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 220 % liegt St. Märgen auf Platz 802 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 25 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, St. Märgen liegt 103 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Von den 50 Gemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald hat St. Märgen den 25.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 240 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 220 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für St. Märgen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in St. Märgen 220 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 103 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 132,00 € im Jahr bzw. 33,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 220 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 220 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in St. Märgen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in St. Märgen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 450 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 450 % 340 % 0 %
2024 (vor der Reform) 450 % 340 % 0 %
2025 450 % 220 % -120 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
18 Löffingen 7.589 250 % 2025
19 Müllheim im Markgräflerland 20.241 250 % 2025
20 Neuenburg am Rhein 12.738 250 % 2025
21 Pfaffenweiler 2.623 250 % 2025
22 St. Peter 2.718 250 % 2025
23 Merdingen 2.661 240 % 2025
24 Umkirch 5.683 232 % 2025
25 St. Märgen 1.958 220 % 2025
26 Ballrechten-Dottingen 2.488 210 % 2025
27 Staufen im Breisgau 8.392 210 % 2025
28 Ehrenkirchen 7.855 205 % 2025
29 Merzhausen 5.381 202 % 2025
30 Bad Krozingen 21.620 200 % 2025
31 Gundelfingen 12.146 200 % 2025
32 Heitersheim 6.598 200 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in St. Märgen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in St. Märgen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in St. Märgen bei 220 %, für die Grundsteuer A bei 450 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in St. Märgen hoch?

Mit 220 % liegt St. Märgen auf Platz 802 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 25 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat St. Märgen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 220 % gesunken (-120 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in St. Märgen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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