Pfedelbach

BW
Baden-Württemberg Hohenlohekreis PLZ 74629 9.300 Einwohner
Grundsteuer A 685 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 285 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08126069

Grundsteuer für Pfedelbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Pfedelbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 285 % liegt Pfedelbach auf Platz 570 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Pfedelbach liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Hohenlohekreis

Von den 16 Gemeinden im Kreis Hohenlohekreis hat Pfedelbach den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 498 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 285 % gesunken (-65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Pfedelbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Pfedelbach 285 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 38 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 171,00 € im Jahr bzw. 42,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 285 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 285 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Pfedelbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Pfedelbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 685 % 285 % -65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Hohenlohekreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Hohenlohekreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
2 Schöntal 5.599 695 % 2025
3 Krautheim 4.502 670 % 2025
4 Mulfingen 3.633 610 % 2025
5 Ingelfingen 5.468 585 % 2025
6 Künzelsau 16.457 570 % 2025
7 Weißbach 2.070 490 % 2025
8 Niedernhall 4.132 470 % 2025
9 Forchtenberg 5.375 420 % 2025
10 Zweiflingen 1.817 400 % 2025
11 Waldenburg 2.987 380 % 2024
12 Öhringen 25.871 370 % 2025
13 Kupferzell 6.663 340 % 2025
14 Bretzfeld 12.624 315 % 2025
15 Neuenstein 6.556 315 % 2025
16 Pfedelbach 9.300 285 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (16 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Pfedelbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Pfedelbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Pfedelbach bei 285 %, für die Grundsteuer A bei 685 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Pfedelbach hoch?

Mit 285 % liegt Pfedelbach auf Platz 570 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Pfedelbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 285 % gesunken (-65 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Pfedelbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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