Oberhausen-Rheinhausen

BW
Baden-Württemberg PLZ 68794 9.576 Einwohner
Grundsteuer A 280 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 125 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -175 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08215107

Grundsteuer für Oberhausen-Rheinhausen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 125 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 125 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Oberhausen-Rheinhausen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Oberhausen-Rheinhausen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 280 % 300 %
2023 (vor der Reform) 280 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 280 % 300 % 0 %
2025 280 % 125 % -175 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Köngen 9.604 200 % 2025
Bisingen 9.533 310 % 2025
Aichtal 9.623 140 % 2025
Magstadt 9.638 140 % 2025
Hirschberg an der Bergstraße 9.642 105 % 2025
Kißlegg 9.488 305 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Oberhausen-Rheinhausen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Oberhausen-Rheinhausen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Oberhausen-Rheinhausen bei 125 %, für die Grundsteuer A bei 280 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Oberhausen-Rheinhausen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung — mit dem aktuellen Hebesatz von 125 %.

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