Neuffen

BW
Baden-Württemberg Esslingen PLZ 72639 6.176 Einwohner
Grundsteuer A 284 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 191 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -169 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08116046

Grundsteuer für Neuffen berechnen
Auf einen Blick

So steht Neuffen im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 191 % liegt Neuffen auf Platz 920 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 16 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Neuffen liegt 132 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Esslingen

Von den 44 Gemeinden im Kreis Esslingen hat Neuffen den 25.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 196 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 191 % gesunken (-169 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %).

Rechenbeispiel für Neuffen

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Neuffen 191 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 132 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 114,60 € im Jahr bzw. 28,65 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 191 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 191 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Neuffen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Neuffen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 360 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 360 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 360 % 0 %
2025 284 % 191 % -169 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Esslingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Esslingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
18 Kirchheim unter Teck 42.382 203 % 2025
19 Bempflingen 3.304 200 % 2025
20 Köngen 9.656 200 % 2025
21 Neidlingen 1.692 200 % 2025
22 Altbach 6.084 195 % 2025
23 Filderstadt 46.274 195 % 2025
24 Neckartenzlingen 6.222 195 % 2025
25 Neuffen 6.176 191 % 2025
26 Dettingen unter Teck 6.150 180 % 2025
27 Altdorf 1.704 176 % 2025
28 Baltmannsweiler 5.588 175 % 2025
29 Lichtenwald 2.547 175 % 2025
30 Oberboihingen 5.610 175 % 2025
31 Leinfelden-Echterdingen 41.448 174 % 2025
32 Deizisau 6.685 172 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (44 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Neuffen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Neuffen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Neuffen bei 191 %, für die Grundsteuer A bei 284 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Neuffen hoch?

Mit 191 % liegt Neuffen auf Platz 920 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 16 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Neuffen den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 360 % auf 191 % gesunken (-169 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 360 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Neuffen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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