Leinfelden-Echterdingen

BW
Baden-Württemberg PLZ 70771 41.176 Einwohner
Grundsteuer A 310 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 174 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -206 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08116078

Grundsteuer für Leinfelden-Echterdingen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 174 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 174 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Leinfelden-Echterdingen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Leinfelden-Echterdingen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 310 % 380 %
2023 (vor der Reform) 310 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 310 % 380 % 0 %
2025 310 % 174 % -206 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Schorndorf 41.437 245 % 2025
Nürtingen 40.763 211 % 2025
Kirchheim unter Teck 42.314 203 % 2025
Schwäbisch Hall 42.547 535 % 2025
Ostfildern 39.657 265 % 2025
Kehl 39.573 460 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Leinfelden-Echterdingen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Leinfelden-Echterdingen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Leinfelden-Echterdingen bei 174 %, für die Grundsteuer A bei 310 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Leinfelden-Echterdingen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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