Lauterbach

BW
Baden-Württemberg PLZ 78730 2.725 Einwohner
Grundsteuer A 730 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 595 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +195 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08325036

Grundsteuer für Lauterbach berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 595 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 595 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lauterbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lauterbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 400 %
2023 (vor der Reform) 330 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 400 % 0 %
2025 730 % 595 % +195 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Mühlingen 2.730 380 % 2025
Bingen 2.716 390 % 2025
Neukirch 2.734 260 % 2025
St. Peter 2.711 250 % 2025
Großerlach 2.703 285 % 2025
Durlangen 2.748 355 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Lauterbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lauterbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lauterbach bei 595 %, für die Grundsteuer A bei 730 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lauterbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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