Lauterbach

BW
Baden-Württemberg Rottweil PLZ 78730 2.650 Einwohner
Grundsteuer A 730 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 595 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +195 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08325036

Grundsteuer für Lauterbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Lauterbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 595 % liegt Lauterbach auf Platz 55 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 95 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Lauterbach liegt 272 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Rottweil

Von den 21 Gemeinden im Kreis Rottweil hat Lauterbach den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 381 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 595 % gestiegen (+195 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Lauterbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Lauterbach 595 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 272 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 357,00 € im Jahr bzw. 89,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 595 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 595 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Lauterbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Lauterbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 400 % 0 %
2025 730 % 595 % +195 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Rottweil

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Rottweil

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Lauterbach 2.650 595 % 2025
2 Schenkenzell 1.833 480 % 2025
3 Sulz am Neckar 12.772 480 % 2025
4 Schramberg 20.415 470 % 2025
5 Aichhalden 4.269 440 % 2025
6 Rottweil 25.001 430 % 2025
7 Dornhan 6.191 410 % 2025
8 Oberndorf am Neckar 14.711 400 % 2025
9 Schiltach 3.495 400 % 2025
10 Eschbronn 2.059 385 % 2025
11 Epfendorf 3.095 350 % 2025
12 Fluorn-Winzeln 3.025 350 % 2024
13 Hardt 2.459 350 % 2024
14 Villingendorf 3.416 340 % 2025
15 Zimmern ob Rottweil 6.239 335 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (21 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Lauterbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Lauterbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Lauterbach bei 595 %, für die Grundsteuer A bei 730 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Lauterbach hoch?

Mit 595 % liegt Lauterbach auf Platz 55 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 95 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Lauterbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 595 % gestiegen (+195 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Lauterbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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