Horgenzell

BW
Baden-Württemberg PLZ 88263 6.014 Einwohner
Grundsteuer A 480 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 245 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -110 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08436095

Grundsteuer für Horgenzell berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 245 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 245 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Horgenzell.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Horgenzell

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 355 %
2023 (vor der Reform) 330 % 355 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 355 % 0 %
2025 480 % 245 % -110 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Mainhardt 6.019 330 % 2025
Pleidelsheim 6.059 285 % 2025
Kirchheim am Neckar 5.965 470 % 2025
Kronau 5.959 165 % 2025
Kirchardt 5.954 254 % 2025
Hüttlingen 6.076 360 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Horgenzell

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Horgenzell?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Horgenzell bei 245 %, für die Grundsteuer A bei 480 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Horgenzell?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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