Hohenstein

BW
Baden-Württemberg Reutlingen PLZ 72531 3.782 Einwohner
Grundsteuer A 470 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 390 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +40 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08415090

Grundsteuer für Hohenstein berechnen
Auf einen Blick

So steht Hohenstein im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 390 % liegt Hohenstein auf Platz 282 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Hohenstein liegt 67 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Reutlingen

Von den 26 Gemeinden im Kreis Reutlingen hat Hohenstein den 6.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 318 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 390 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Hohenstein

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hohenstein 390 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 67 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 234,00 € im Jahr bzw. 58,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 390 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 390 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hohenstein.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hohenstein

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 350 % 0 %
2025 470 % 390 % +40 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Reutlingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Reutlingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Hayingen 2.203 485 % 2025
2 Pfronstetten 1.538 485 % 2025
3 Trochtelfingen 6.254 465 % 2025
4 Münsingen 14.695 455 % 2025
5 Zwiefalten 2.303 450 % 2025
6 Hohenstein 3.782 390 % 2025
7 Bad Urach 12.705 370 % 2025
8 Engstingen 4.976 365 % 2025
9 Gomadingen 2.215 340 % 2025
10 Grabenstetten 1.724 340 % 2025
11 Römerstein 4.120 333 % 2025
12 Reutlingen 119.040 320 % 2025
13 Mehrstetten 1.507 305 % 2025
14 Hülben 3.174 300 % 2025
15 Pfullingen 20.032 300 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (26 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hohenstein

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hohenstein?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hohenstein bei 390 %, für die Grundsteuer A bei 470 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hohenstein hoch?

Mit 390 % liegt Hohenstein auf Platz 282 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den teureren: 73 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hohenstein den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 390 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hohenstein?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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