Hohenstadt

BW
Baden-Württemberg Göppingen PLZ 73345 748 Einwohner
Grundsteuer A 360 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 300 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08117031

Grundsteuer für Hohenstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Hohenstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 300 % liegt Hohenstadt auf Platz 509 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Hohenstadt liegt 23 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Göppingen

Von den 38 Gemeinden im Kreis Göppingen hat Hohenstadt den 19.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 325 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 300 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Hohenstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hohenstadt 300 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 23 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 180,00 € im Jahr bzw. 45,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 300 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hohenstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hohenstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 360 % 400 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 400 % 0 %
2024 (vor der Reform) 360 % 400 % 0 %
2025 360 % 300 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Göppingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Göppingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Drackenstein 430 380 % 2025
13 Eislingen/Fils 22.168 378 % 2025
14 Deggingen 5.061 350 % 2025
15 Gammelshausen 1.530 350 % 2025
16 Bad Überkingen 3.783 330 % 2025
17 Gingen an der Fils 4.436 330 % 2025
18 Salach 8.071 326 % 2025
19 Hohenstadt 748 300 % 2025
20 Dürnau 2.180 290 % 2025
21 Rechberghausen 5.427 285 % 2025
22 Aichelberg 1.285 280 % 2025
23 Göppingen 58.678 280 % 2025
24 Bad Boll 5.048 270 % 2025
25 Süßen 10.115 270 % 2025
26 Ottenbach 2.355 263 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hohenstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hohenstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hohenstadt bei 300 %, für die Grundsteuer A bei 360 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hohenstadt hoch?

Mit 300 % liegt Hohenstadt auf Platz 509 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 51 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hohenstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 400 % auf 300 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hohenstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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