Bad Boll

BW
Baden-Württemberg Göppingen PLZ 73087 5.048 Einwohner
Grundsteuer A 580 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 270 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -180 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08117012

Grundsteuer für Bad Boll berechnen
Auf einen Blick

So steht Bad Boll im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 270 % liegt Bad Boll auf Platz 620 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 42 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Bad Boll liegt 53 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Göppingen

Von den 38 Gemeinden im Kreis Göppingen hat Bad Boll den 24.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 325 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 270 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Bad Boll

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bad Boll 270 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 53 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 162,00 € im Jahr bzw. 40,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 270 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 270 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bad Boll.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bad Boll

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 370 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 370 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 370 % 450 % 0 %
2025 580 % 270 % -180 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Göppingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Göppingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
17 Gingen an der Fils 4.436 330 % 2025
18 Salach 8.071 326 % 2025
19 Hohenstadt 748 300 % 2025
20 Dürnau 2.180 290 % 2025
21 Rechberghausen 5.427 285 % 2025
22 Aichelberg 1.285 280 % 2025
23 Göppingen 58.678 280 % 2025
24 Bad Boll 5.048 270 % 2025
25 Süßen 10.115 270 % 2025
26 Ottenbach 2.355 263 % 2025
27 Gruibingen 2.226 260 % 2025
28 Wangen 3.174 254 % 2025
29 Ebersbach an der Fils 15.550 245 % 2025
30 Uhingen 14.203 245 % 2025
31 Zell unter Aichelberg 3.102 235 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (38 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bad Boll

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bad Boll?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bad Boll bei 270 %, für die Grundsteuer A bei 580 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bad Boll hoch?

Mit 270 % liegt Bad Boll auf Platz 620 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 42 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bad Boll den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 270 % gesunken (-180 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bad Boll?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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