Höfen an der Enz

BW
Baden-Württemberg Calw PLZ 75339 1.669 Einwohner
Grundsteuer A 1415 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 520 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) 0 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08235035

Grundsteuer für Höfen an der Enz berechnen
Auf einen Blick

So steht Höfen an der Enz im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 520 % liegt Höfen an der Enz auf Platz 103 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 90 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Höfen an der Enz liegt 197 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Calw

Von den 25 Gemeinden im Kreis Calw hat Höfen an der Enz den 4.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 371 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 520 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 480 %).

Rechenbeispiel für Höfen an der Enz

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Höfen an der Enz 520 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 197 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 312,00 € im Jahr bzw. 78,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 520 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 520 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Höfen an der Enz.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Höfen an der Enz

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 1750 % 480 % –
2023 (vor der Reform) 1750 % 480 % 0 %
2024 (vor der Reform) 1850 % 520 % +40 %
2025 1415 % 520 % 0 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Calw

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Calw

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Altensteig 10.849 580 % 2025
2 Bad Wildbad 10.359 555 % 2025
3 Enzklösterle 1.209 540 % 2025
4 Höfen an der Enz 1.669 520 % 2025
5 Calw 24.750 480 % 2025
6 Nagold 23.813 470 % 2025
7 Wildberg 10.045 470 % 2025
8 Neubulach 5.676 460 % 2025
9 Bad Herrenalb 7.681 422 % 2025
10 Ebhausen 4.834 420 % 2024
11 Bad Liebenzell 9.215 410 % 2025
12 Haiterbach 5.859 400 % 2025
13 Bad Teinach-Zavelstein 3.217 390 % 2025
14 Neuweiler 3.120 375 % 2025
15 Unterreichenbach 2.430 350 % 2024

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Höfen an der Enz

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Höfen an der Enz?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Höfen an der Enz bei 520 %, für die Grundsteuer A bei 1415 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Höfen an der Enz hoch?

Mit 520 % liegt Höfen an der Enz auf Platz 103 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 90 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Höfen an der Enz den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 480 % auf 520 % gestiegen (+40 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2024 (vorher 480 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Höfen an der Enz?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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