Bad Wildbad

BW
Baden-Württemberg PLZ 75323 10.421 Einwohner
Grundsteuer A 2200 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 555 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +65 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08235079

Grundsteuer für Bad Wildbad berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 555 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 555 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bad Wildbad.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bad Wildbad

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 1900 % 450 %
2023 (vor der Reform) 2100 % 490 % +40 %
2024 (vor der Reform) 2100 % 490 % 0 %
2025 2200 % 555 % +65 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Aulendorf 10.435 405 % 2025
Steinen 10.405 270 % 2025
Weingarten (Baden) 10.403 195 % 2025
Neuenstadt am Kocher 10.443 325 % 2025
Endingen am Kaiserstuhl 10.388 300 % 2025
Schönaich 10.461 175 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Bad Wildbad

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bad Wildbad?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bad Wildbad bei 555 %, für die Grundsteuer A bei 2200 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bad Wildbad?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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