Hausen ob Verena

BW
Baden-Württemberg Tuttlingen PLZ 78595 843 Einwohner
Grundsteuer A 590 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 270 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -60 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08327023

Grundsteuer für Hausen ob Verena berechnen
Auf einen Blick

So steht Hausen ob Verena im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 270 % liegt Hausen ob Verena auf Platz 620 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 42 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Hausen ob Verena liegt 53 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Tuttlingen

Von den 35 Gemeinden im Kreis Tuttlingen hat Hausen ob Verena den 34.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 451 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 270 % gesunken (-60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Hausen ob Verena

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Hausen ob Verena 270 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 53 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 162,00 € im Jahr bzw. 40,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 270 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 270 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Hausen ob Verena.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Hausen ob Verena

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 330 % 330 % 0 %
2025 590 % 270 % -60 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Tuttlingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Tuttlingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
21 Renquishausen 809 360 % 2025
22 Geisingen 6.166 350 % 2025
23 Seitingen-Oberflacht 2.519 350 % 2025
24 Deilingen 1.870 345 % 2025
25 Aldingen 7.834 340 % 2025
26 Frittlingen 2.127 340 % 2025
27 Wurmlingen 3.990 340 % 2025
28 Emmingen-Liptingen 4.886 335 % 2025
29 Durchhausen 1.060 334 % 2025
30 Balgheim 1.331 330 % 2025
31 Gunningen 766 310 % 2025
32 Rietheim-Weilheim 2.983 305 % 2025
33 Buchheim 754 300 % 2025
34 Hausen ob Verena 843 270 % 2025
35 Talheim 1.331 259 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (35 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Hausen ob Verena

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Hausen ob Verena?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Hausen ob Verena bei 270 %, für die Grundsteuer A bei 590 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Hausen ob Verena hoch?

Mit 270 % liegt Hausen ob Verena auf Platz 620 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 42 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Hausen ob Verena den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 270 % gesunken (-60 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Hausen ob Verena?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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