Gutenzell-Hürbel

BW
Baden-Württemberg Biberach PLZ 88484 1.808 Einwohner
Grundsteuer A 430 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 200 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08426135

Grundsteuer für Gutenzell-Hürbel berechnen
Auf einen Blick

So steht Gutenzell-Hürbel im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 200 % liegt Gutenzell-Hürbel auf Platz 876 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Gutenzell-Hürbel liegt 123 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Biberach

Von den 45 Gemeinden im Kreis Biberach hat Gutenzell-Hürbel den 43.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 303 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 200 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %).

Rechenbeispiel für Gutenzell-Hürbel

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Gutenzell-Hürbel 200 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 123 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 120,00 € im Jahr bzw. 30,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 200 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 200 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Gutenzell-Hürbel.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Gutenzell-Hürbel

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 300 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2025 430 % 200 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Biberach

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Biberach

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
31 Allmannsweiler 324 280 % 2025
32 Seekirch 288 280 % 2025
33 Warthausen 5.337 280 % 2025
34 Biberach an der Riß 34.275 275 % 2024
35 Dürnau 486 265 % 2025
36 Kirchberg an der Iller 2.218 265 % 2025
37 Oggelshausen 924 260 % 2025
38 Achstetten 5.258 250 % 2025
39 Berkheim 3.295 248 % 2025
40 Dettingen an der Iller 2.785 245 % 2025
41 Ingoldingen 3.199 230 % 2025
42 Schemmerhofen 8.868 230 % 2025
43 Gutenzell-Hürbel 1.808 200 % 2025
44 Tannheim 2.505 200 % 2025
45 Burgrieden 4.295 195 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (45 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Gutenzell-Hürbel

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Gutenzell-Hürbel?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Gutenzell-Hürbel bei 200 %, für die Grundsteuer A bei 430 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Gutenzell-Hürbel hoch?

Mit 200 % liegt Gutenzell-Hürbel auf Platz 876 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 18 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Gutenzell-Hürbel den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 300 % auf 200 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 300 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Gutenzell-Hürbel?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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