Friedenweiler

BW
Baden-Württemberg Breisgau-Hochschwarzwald PLZ 79877 2.064 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 310 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -70 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08315039

Grundsteuer für Friedenweiler berechnen
Auf einen Blick

So steht Friedenweiler im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 310 % liegt Friedenweiler auf Platz 479 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 55 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Friedenweiler liegt 13 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Von den 50 Gemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald hat Friedenweiler den 10.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 240 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 310 % gesunken (-70 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %).

Rechenbeispiel für Friedenweiler

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Friedenweiler 310 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 13 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 186,00 € im Jahr bzw. 46,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 310 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 310 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Friedenweiler.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Friedenweiler

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 365 % 380 % –
2023 (vor der Reform) 365 % 380 % 0 %
2024 (vor der Reform) 365 % 380 % 0 %
2025 400 % 310 % -70 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
3 Vogtsburg im Kaiserstuhl 6.328 420 % 2025
4 Sulzburg 2.766 400 % 2024
5 Badenweiler 4.688 380 % 2024
6 Schluchsee 2.610 360 % 2024
7 Lenzkirch 5.107 350 % 2025
8 Feldberg (Schwarzwald) 1.968 320 % 2025
9 Ihringen 6.283 316 % 2025
10 Friedenweiler 2.064 310 % 2025
11 Hinterzarten 2.521 300 % 2025
12 Glottertal 3.215 290 % 2025
13 Breisach am Rhein 16.617 275 % 2025
14 Breitnau 1.894 275 % 2025
15 Oberried 2.755 260 % 2025
16 Buchenbach 3.153 250 % 2025
17 Kirchzarten 10.364 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Friedenweiler

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Friedenweiler?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Friedenweiler bei 310 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Friedenweiler hoch?

Mit 310 % liegt Friedenweiler auf Platz 479 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 55 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Friedenweiler den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 380 % auf 310 % gesunken (-70 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 380 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Friedenweiler?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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