Buchenbach

BW
Baden-Württemberg Breisgau-Hochschwarzwald PLZ 79256 3.153 Einwohner
Grundsteuer A 390 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -100 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08315020

Grundsteuer für Buchenbach berechnen
Auf einen Blick

So steht Buchenbach im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 250 % liegt Buchenbach auf Platz 681 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 36 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Buchenbach liegt 73 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Von den 50 Gemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald hat Buchenbach den 16.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 240 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 250 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %).

Rechenbeispiel für Buchenbach

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Buchenbach 250 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 73 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 150,00 € im Jahr bzw. 37,50 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Buchenbach.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Buchenbach

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 350 % 0 %
2025 390 % 250 % -100 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
9 Ihringen 6.283 316 % 2025
10 Friedenweiler 2.064 310 % 2025
11 Hinterzarten 2.521 300 % 2025
12 Glottertal 3.215 290 % 2025
13 Breisach am Rhein 16.617 275 % 2025
14 Breitnau 1.894 275 % 2025
15 Oberried 2.755 260 % 2025
16 Buchenbach 3.153 250 % 2025
17 Kirchzarten 10.364 250 % 2025
18 Löffingen 7.589 250 % 2025
19 Müllheim im Markgräflerland 20.241 250 % 2025
20 Neuenburg am Rhein 12.738 250 % 2025
21 Pfaffenweiler 2.623 250 % 2025
22 St. Peter 2.718 250 % 2025
23 Merdingen 2.661 240 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (50 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Buchenbach

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Buchenbach?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Buchenbach bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 390 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Buchenbach hoch?

Mit 250 % liegt Buchenbach auf Platz 681 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit eher zu den günstigeren: 36 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Buchenbach den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 250 % gesunken (-100 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 350 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Buchenbach?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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