Freudenstadt

BW
Baden-Württemberg Freudenstadt PLZ 72250 24.537 Einwohner
Grundsteuer A 370 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 675 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +225 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08237028

Grundsteuer für Freudenstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Freudenstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 675 % liegt Freudenstadt auf Platz 30 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 97 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Freudenstadt liegt 352 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Freudenstadt

Von den 16 Gemeinden im Kreis Freudenstadt hat Freudenstadt den höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 438 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 675 % gestiegen (+225 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %).

Rechenbeispiel für Freudenstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Freudenstadt 675 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 352 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 405,00 € im Jahr bzw. 101,25 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 675 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 675 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Freudenstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Freudenstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 450 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 450 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 450 % 0 %
2025 370 % 675 % +225 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Freudenstadt

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Freudenstadt

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Freudenstadt 24.537 675 % 2025
2 Bad Rippoldsau-Schapbach 2.025 620 % 2025
3 Alpirsbach 6.042 568 % 2025
4 Loßburg 7.916 485 % 2025
5 Waldachtal 6.314 475 % 2025
6 Dornstetten 8.192 460 % 2025
7 Seewald 2.092 460 % 2025
8 Glatten 2.517 430 % 2025
9 Baiersbronn 15.256 420 % 2025
10 Horb am Neckar 25.687 408 % 2025
11 Empfingen 4.293 360 % 2025
12 Schopfloch 2.593 350 % 2025
13 Pfalzgrafenweiler 7.222 345 % 2025
14 Wörnersberg 210 340 % 2025
15 Eutingen im Gäu 6.112 315 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (16 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Freudenstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Freudenstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Freudenstadt bei 675 %, für die Grundsteuer A bei 370 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Freudenstadt hoch?

Mit 675 % liegt Freudenstadt auf Platz 30 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 97 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Freudenstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 450 % auf 675 % gestiegen (+225 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 450 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Freudenstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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