Egenhausen

BW
Baden-Württemberg PLZ 72227 2.072 Einwohner
Grundsteuer A 370 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 250 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -50 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08235022

Grundsteuer für Egenhausen berechnen
So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 250 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 250 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Egenhausen.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Egenhausen

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 300 % 200 %
2023 (vor der Reform) 320 % 300 % +100 %
2024 (vor der Reform) 320 % 300 % 0 %
2025 370 % 250 % -50 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Vergleich

Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg

Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
Merklingen 2.071 240 % 2025
Bühlerzell 2.071 410 % 2025
Friedenweiler 2.070 310 % 2025
Hüffenhardt 2.080 530 % 2025
Berghülen 2.048 280 % 2025
Eschbronn 2.096 385 % 2025

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Häufige Fragen

Grundsteuer in Egenhausen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Egenhausen?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Egenhausen bei 250 %, für die Grundsteuer A bei 370 % (Stand 2025).

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Egenhausen?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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