Ebenweiler

BW
Baden-Württemberg Ravensburg PLZ 88370 1.387 Einwohner
Grundsteuer A 510 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 280 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -140 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08436024

Grundsteuer für Ebenweiler berechnen
Auf einen Blick

So steht Ebenweiler im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 280 % liegt Ebenweiler auf Platz 587 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 45 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Ebenweiler liegt 43 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Ravensburg

Von den 39 Gemeinden im Kreis Ravensburg hat Ebenweiler den 19.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 287 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 280 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %).

Rechenbeispiel für Ebenweiler

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Ebenweiler 280 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 43 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 168,00 € im Jahr bzw. 42,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ebenweiler.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Ebenweiler

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 350 % 420 % –
2023 (vor der Reform) 350 % 420 % 0 %
2024 (vor der Reform) 350 % 420 % 0 %
2025 510 % 280 % -140 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Ravensburg

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Ravensburg

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Hoßkirch 751 320 % 2025
13 Kißlegg 9.579 305 % 2025
14 Königseggwald 671 300 % 2025
15 Wolfegg 3.845 300 % 2025
16 Ravensburg 50.549 297 % 2025
17 Aitrach 3.059 290 % 2025
18 Leutkirch im Allgäu 24.325 282 % 2025
19 Ebenweiler 1.387 280 % 2025
20 Grünkraut 3.078 270 % 2025
21 Aichstetten 2.850 260 % 2025
22 Bergatreute 3.176 255 % 2025
23 Eichstegen 555 250 % 2025
24 Fronreute 4.954 250 % 2025
25 Unterwaldhausen 273 250 % 2025
26 Vogt 4.788 250 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (39 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Ebenweiler

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ebenweiler?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ebenweiler bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 510 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Ebenweiler hoch?

Mit 280 % liegt Ebenweiler auf Platz 587 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 45 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Ebenweiler den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 420 % auf 280 % gesunken (-140 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 420 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ebenweiler?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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