Grundsteuer-Hebesatz Ebenweiler
Aktuelle Hebesätze, Steuermesszahlen und Berechnungsmodell für Ebenweiler in Baden-Württemberg.
Ebenweiler
BWBerechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell
Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰ | Nichtwohnen: 1,30 ‰
Stand: 2025 | Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08436024
Was bedeutet der Hebesatz von 280 % konkret?
Grundsteuerwert
Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.
× Steuermesszahl
Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.
× Hebesatz
Der Messbetrag mal 280 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Ebenweiler.
Hebesatz-Entwicklung in Ebenweiler
| Jahr | Hebesatz A | Hebesatz B | Veränderung B |
|---|---|---|---|
| 2022 (vor der Reform) | 350 % | 420 % | – |
| 2023 (vor der Reform) | 350 % | 420 % | 0 % |
| 2024 (vor der Reform) | 350 % | 420 % | 0 % |
| 2025 | 510 % | 280 % | -140 % |
Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg
Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.
Hebesätze vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg
| Gemeinde | Einwohner | Hebesatz B | Stand |
|---|---|---|---|
| Binau | 1.333 | 440 % | 2025 |
| Obermarchtal | 1.323 | 310 % | 2025 |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | 1.382 | 390 % | 2025 |
| Talheim | 1.315 | 259 % | 2025 |
| Balgheim | 1.306 | 330 % | 2025 |
| Häusern | 1.305 | 507 % | 2025 |
Grundsteuer in Ebenweiler
Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Ebenweiler?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Ebenweiler bei 280 %, für die Grundsteuer A bei 510 % (Stand 2025).
Wie berechne ich meine Grundsteuer in Ebenweiler?
Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.
Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?
Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.
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