Bondorf

BW
Baden-Württemberg Böblingen PLZ 71149 6.196 Einwohner
Grundsteuer A 320 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 285 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -55 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08115004

Grundsteuer für Bondorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Bondorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 285 % liegt Bondorf auf Platz 570 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Bondorf liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Böblingen

Von den 26 Gemeinden im Kreis Böblingen hat Bondorf den 2.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 195 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 285 % gesunken (-35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %).

Rechenbeispiel für Bondorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bondorf 285 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 38 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 171,00 € im Jahr bzw. 42,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 285 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 285 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bondorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bondorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 320 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 340 % +20 %
2024 (vor der Reform) 320 % 340 % 0 %
2025 320 % 285 % -55 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Böblingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Böblingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Weil der Stadt 19.311 295 % 2025
2 Bondorf 6.196 285 % 2025
3 Gäufelden 9.199 270 % 2025
4 Jettingen 8.064 240 % 2025
5 Mötzingen 3.734 235 % 2025
6 Herrenberg 34.167 225 % 2025
7 Leonberg 49.514 220 % 2025
8 Sindelfingen 61.428 216 % 2025
9 Grafenau 6.582 215 % 2025
10 Steinenbronn 6.315 215 % 2025
11 Böblingen 51.204 198 % 2025
12 Aidlingen 9.313 195 % 2025
13 Renningen 18.728 190 % 2025
14 Waldenbuch 8.740 185 % 2025
15 Nufringen 5.804 180 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (26 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bondorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bondorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bondorf bei 285 %, für die Grundsteuer A bei 320 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bondorf hoch?

Mit 285 % liegt Bondorf auf Platz 570 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit ins Mittelfeld: 47 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bondorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 320 % auf 285 % gesunken (-35 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 340 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bondorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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