Bad Schönborn

BW
Baden-Württemberg Karlsruhe PLZ 76669 13.529 Einwohner
Grundsteuer A 400 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 140 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -190 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08215100

Grundsteuer für Bad Schönborn berechnen
Auf einen Blick

So steht Bad Schönborn im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 140 % liegt Bad Schönborn auf Platz 1059 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Bad Schönborn liegt 183 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Karlsruhe

Von den 32 Gemeinden im Kreis Karlsruhe hat Bad Schönborn den 26.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 187 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 140 % gesunken (-190 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %).

Rechenbeispiel für Bad Schönborn

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Bad Schönborn 140 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 183 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 84,00 € im Jahr bzw. 21,00 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 140 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 140 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Bad Schönborn.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Bad Schönborn

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 320 % 330 % –
2023 (vor der Reform) 320 % 330 % 0 %
2024 (vor der Reform) 320 % 330 % 0 %
2025 400 % 140 % -190 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Karlsruhe

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Karlsruhe

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
18 Stutensee 25.422 179 % 2025
19 Walzbachtal 9.940 170 % 2025
20 Eggenstein-Leopoldshafen 16.850 165 % 2025
21 Kronau 6.077 165 % 2025
22 Forst 7.998 160 % 2025
23 Hambrücken 5.687 160 % 2025
24 Karlsdorf-Neuthard 10.673 150 % 2025
25 Philippsburg 13.765 150 % 2025
26 Bad Schönborn 13.529 140 % 2025
27 Dettenheim 6.753 135 % 2025
28 Linkenheim-Hochstetten 12.601 135 % 2025
29 Oberhausen-Rheinhausen 9.515 125 % 2025
30 Ubstadt-Weiher 13.077 124 % 2025
31 Gondelsheim 4.139 115 % 2025
32 Graben-Neudorf 12.496 105 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (32 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Bad Schönborn

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Bad Schönborn?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Bad Schönborn bei 140 %, für die Grundsteuer A bei 400 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Bad Schönborn hoch?

Mit 140 % liegt Bad Schönborn auf Platz 1059 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 3 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Bad Schönborn den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 330 % auf 140 % gesunken (-190 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 330 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bad Schönborn?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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