Altdorf

BW
Baden-Württemberg Böblingen PLZ 71155 4.514 Einwohner
Grundsteuer A 437 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 152 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) -218 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08115002

Grundsteuer für Altdorf berechnen
Auf einen Blick

So steht Altdorf im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 152 % liegt Altdorf auf Platz 1036 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 6 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Altdorf liegt 171 Prozentpunkte darunter.

Im Landkreis Böblingen

Von den 26 Gemeinden im Kreis Böblingen hat Altdorf den 22.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 195 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 152 % gesunken (-188 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %).

Rechenbeispiel für Altdorf

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Altdorf 152 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 171 € weniger. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 91,20 € im Jahr bzw. 22,80 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 152 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 152 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Altdorf.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Altdorf

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 340 % –
2023 (vor der Reform) 360 % 370 % +30 %
2024 (vor der Reform) 360 % 370 % 0 %
2025 437 % 152 % -218 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Böblingen

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Böblingen

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
12 Aidlingen 9.313 195 % 2025
13 Renningen 18.728 190 % 2025
14 Waldenbuch 8.740 185 % 2025
15 Nufringen 5.804 180 % 2025
16 Schönaich 10.483 175 % 2025
17 Weissach 7.749 170 % 2025
18 Ehningen 9.275 165 % 2025
19 Deckenpfronn 3.241 160 % 2025
20 Rutesheim 11.047 160 % 2025
21 Hildrizhausen 3.659 154 % 2025
22 Altdorf 4.514 152 % 2025
23 Gärtringen 12.895 150 % 2025
24 Holzgerlingen 14.153 148 % 2025
25 Magstadt 9.427 140 % 2025
26 Weil im Schönbuch 9.987 140 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (26 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Altdorf

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Altdorf?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Altdorf bei 152 %, für die Grundsteuer A bei 437 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Altdorf hoch?

Mit 152 % liegt Altdorf auf Platz 1036 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den günstigsten: 6 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Altdorf den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 340 % auf 152 % gesunken (-188 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 370 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Altdorf?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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