Albstadt

BW
Baden-Württemberg Zollernalbkreis PLZ 72458 47.047 Einwohner
Grundsteuer A 380 % Land- & Forstwirtschaft
Grundsteuer B 485 % Grundvermögen (Grundstücke & Gebäude) +85 % ggü. Vorjahr

Berechnungsmodell in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Steuermesszahl Wohnen: 0,91 ‰  |  Nichtwohnen: 1,30 ‰

Stand: 2025  |  Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder (Regionaldatenbank), Stand 2025  |  Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08417079

Grundsteuer für Albstadt berechnen
Auf einen Blick

So steht Albstadt im Vergleich da

Im Bundesland

Mit 485 % liegt Albstadt auf Platz 134 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz. Der Durchschnitt in Baden-Württemberg liegt bei 323 %, Albstadt liegt 162 Prozentpunkte darüber.

Im Landkreis Zollernalbkreis

Von den 25 Gemeinden im Kreis Zollernalbkreis hat Albstadt den 5.-höchsten Hebesatz B. Der Kreisdurchschnitt liegt bei 372 %.

Entwicklung

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 485 % gestiegen (+135 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %).

Rechenbeispiel für Albstadt

Pro 100 € Grundsteuermessbetrag (steht in Ihrem Messbescheid vom Finanzamt) zahlen Sie in Albstadt 485 € Grundsteuer im Jahr – im Landesdurchschnitt wären es 323 €, also 162 € mehr. Bei einem Messbetrag von 60 € sind es 291,00 € im Jahr bzw. 72,75 € pro Quartal.

So wird gerechnet

Was bedeutet der Hebesatz von 485 % konkret?

Grundsteuerwert

Das Finanzamt bewertet Ihr Grundstück nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell — die Grundlage der Berechnung.

× Steuermesszahl

Der Wert wird mit der Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohnen) multipliziert — das ergibt den Grundsteuermessbetrag.

× Hebesatz

Der Messbetrag mal 485 % ergibt Ihre jährliche Grundsteuer in Albstadt.

Entwicklung

Hebesatz-Entwicklung in Albstadt

Jahr Hebesatz A Hebesatz B Veränderung B
2022 (vor der Reform) 330 % 350 % –
2023 (vor der Reform) 330 % 350 % 0 %
2024 (vor der Reform) 380 % 400 % +50 %
2025 380 % 485 % +85 %

Vorsicht beim Vergleich über die Reform hinweg

Zum 1. Januar 2025 hat sich mit der Grundsteuerreform die Bemessungsgrundlage geändert. Hebesätze vor und nach der Reform sind deshalb nicht direkt vergleichbar: Ein höherer Hebesatz bedeutet nicht automatisch eine höhere Steuer — entscheidend ist der neue Grundsteuermessbetrag. Hintergründe in unserem Artikel zur Grundsteuerreform.

Landkreis Zollernalbkreis

Hebesätze der Nachbargemeinden im Kreis Zollernalbkreis

Platz Gemeinde Einwohner Hebesatz B Stand
1 Winterlingen 6.336 580 % 2025
2 Nusplingen 1.912 555 % 2025
3 Obernheim 1.426 550 % 2025
4 Meßstetten 10.521 520 % 2025
5 Albstadt 47.047 485 % 2025
6 Straßberg 2.479 430 % 2025
7 Burladingen 12.025 420 % 2025
8 Bitz 3.822 405 % 2025
9 Hechingen 19.760 400 % 2025
10 Balingen 35.744 360 % 2025
11 Jungingen 1.414 360 % 2024
12 Ratshausen 778 355 % 2025
13 Haigerloch 10.919 345 % 2025
14 Zimmern unter der Burg 422 330 % 2025
15 Rosenfeld 6.426 325 % 2025

Platz 1 = höchster Hebesatz B im Kreis (25 Gemeinden, Ausschnitt).

Häufige Fragen

Grundsteuer in Albstadt

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Albstadt?

Der Hebesatz für die Grundsteuer B liegt in Albstadt bei 485 %, für die Grundsteuer A bei 380 % (Stand 2025).

Ist der Hebesatz in Albstadt hoch?

Mit 485 % liegt Albstadt auf Platz 134 von 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg (Platz 1 = höchster Hebesatz) und gehört damit zu den teuersten: 88 % der Gemeinden im Land haben einen niedrigeren Satz.

Hat Albstadt den Hebesatz erhöht?

Seit 2022 ist der Hebesatz B von 350 % auf 485 % gestiegen (+135 Prozentpunkte). Zuletzt geändert wurde er 2025 (vorher 400 %). Hebesätze vor und nach der Reform 2025 sind allerdings nicht direkt vergleichbar.

Wie berechne ich meine Grundsteuer in Albstadt?

Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Am einfachsten geht es mit unserem Grundsteuer-Rechner.

Was tun, wenn die Grundsteuer zu hoch erscheint?

Prüfen Sie zuerst den Bescheid auf Fehler bei Flächen und Werten. Gegen den Grundsteuerwertbescheid können Sie Einspruch einlegen; bei Mietausfall kommt ein Erlass in Betracht.

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